26.08.2026Rohmessdaten vor dem BGH – das Ende der technischen Verteidigung? Mitnichten!
Mit Beschluss vom 02.07.2026 (Az. 4 StR 235/25) hat der BGH entschieden:
Die fehlende Speicherung von Rohmessdaten bei einem standardisierten Messverfahren verstößt nicht gegen den Grundsatz des fairen Verfahrens und führt nicht zu einem Beweisverwertungsverbot.
Damit stellt sich der BGH gegen die Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs des Saarlandes – und gegen die Auffassung des vorlegenden OLG Saarbrücken. Dieses hatte die fehlende Speicherung gerade dann für problematisch gehalten, wenn die Rohmessdaten technisch gespeichert werden könnten, eine Überprüfung des Messwertes ermöglichen würden und keine gleichermaßen zuverlässigen anderen Verteidigungsmittel zur Verfügung stehen.
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