11.09.2025Versicherer-Schikane im OWi-Verfahren – „nur objektiv notwendige Kosten“
Wer Mandanten im OWi–Bereich verteidigt, kennt das Spiel: Kaum ist ein Argument der Rechtsschutzversicherer vom Tisch, fällt ihnen das nächste ein, um Kostenübernahme für notwendige Verteidigungsmaßnahmen zu verweigern.
Aktuell im Trend: „Wir übernehmen nur objektiv notwendige Kosten. Privatgutachten sind nicht erforderlich, da Gerichte von Amts wegen zur Sachaufklärung verpflichtet sind.“
Was auf den ersten Blick plausibel klingt, entpuppt sich bei näherer Betrachtung als eine gefährliche Verkürzung. Hier werden nicht nur zu tragende Kosten vermieden, sondern aktiv die Verteidigung Ihres Mandanten sabotiert... weiterlesen ►